Jedermannsrecht * Allemansrätten

Was ist das Jedermannsrecht?

Das Jedermannsrecht gibt uns die einzigartige Möglichkeit, uns frei in der Natur zu bewegen. Dieses Recht fordert aber auch ein hohes Maß an Rücksichtnahme und Behutsamkeit gegenüber Natur und Tieren, gegenüber Grundbesitzern und Mitmenschen. Das staatliche Amt für Umweltschutz fasst das Jedermannsrecht mit den Worten zusammen: „Nicht stören – nicht zerstören“.

Das Jedermannsrecht ist zwar im Grundgesetz erwähnt, ist aber kein eigenständiges Gesetz und in keinem Gesetz wird das Jedermannsrecht definiert. Das Jedermannsrecht ist jedoch von Gesetzen umgeben, die dem erlaubten Handeln Grenzen setzen.

Deshalb ist es nicht immer ganz einfach genau zu sagen, was in der Natur erlaubtes Handeln ist. Das Jedermannsrecht kann von Gerichten ausgelegt werden, aber Rechtsfälle im Zusammenhang mit dem Jedermannsrecht sind eher selten.

Wurzeln im Mittelalter

Wir betrachten das Jedermannsrecht oft als Kulturerbe und manchmal sogar als Nationalsymbol. Teile des Jedermannsrechts haben ihre Wurzeln in mittelalterlichen Landschaftsgesetzen und Gebräuchen.

Das Jedermannsrecht gilt für alle. Es hat große Bedeutung für unsere Möglichkeiten, uns in der Natur aufzuhalten, nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für Organisationen und den Fremdenverkehr. Organisationen und Touristikunternehmen können das Jedermannsrecht nutzen, auch wenn es im Grunde nur für Einzelpersonen und nicht für Gruppen gilt.

Quelle & Nähere Information:   www.naturvardsverket.se

 

In Schweden gibt es seit längerer Zeit Überlegungen dahingehend, das Jedermannsrecht (Allemansrätten) zu überarbeiten, weil es immer wieder Probleme gibt. Bis zum 10.02.2012 sammelte die zuständige Behörde Vorschläge, was man ändern könnte bzw. sollte. Anschließend soll in den unterschiedlichsten Gremien über mögliche Neuregelungen diskutiert werden und möglicherweise in ein neues "Allemansrätten" festgelegt werden. Es gibt auch Überlegungen, ob man das Allemansrätten nur noch für in Schweden lebende Bewohner gelten läßt und somit ausländische Touristen grundsätzlich ausschließt.

Allerdings kann ich mir derzeit nicht vorstellen, dass es soweit kommt, da diese Art der Diskriminierung eigentlich nicht so recht zu Schweden paßt.....oder!?

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Aktualisiert - Uppdaterad:  2024-02-24

 

 

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